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Veröffentlicht am: 12.09.2021
Papierführerschein-Umtausch Jahrgänge 1953-1958 mit Umtauschfrist
Die Führerscheinstelle des Landkreises Erlangen-Höchstadt ruft alle Bürgerinnen und Bürger, die 1953–1958 geboren sind und noch einen grauen oder rosa Papierführerschein haben, auf, "den Lappen" in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umzutauschen.
EU-Führerschein MusterBundesdruckerei
Muster des EU-Führerscheins im Scheckkartenformat. Alte Dokumente in Papierform müssen nach und nach umgetauscht werden.

Im Rahmen des bundesweiten Pflichtumtausches müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nach Geburtsjahrgängen gestaffelt bis 2033 getauscht werden. Die Geburtsjahrgänge 1953–1958 müssen bis 19. Januar 2022 ihren Papierführerschein tauschen.

Antrag zeitnah stellen
Die ERH-Führerscheinstelle bittet alle Betroffenen, möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen, da es derzeit 4-8 Wochen dauern kann, bis der neue Führerschein abholfertig ist. Das Antragsformular gibt es in den Rathäusern und beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt sowie unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/fuehrerscheinumtausch. Den ausgefüllten Antrag samt Kontrollblatt für Bild und Unterschrift senden betroffene Bürgerinnen und Bürger zusammen mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie ihres Ausweises und Führerscheins (jeweils Vorder- und Rückseite) per Post an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen. Sobald der Führerschein von der Bundesdruckerei beim Landratsamt angekommen ist, erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger eine Abholbenachrichtigung. Für den Umtausch fallen im Regelfall Gebühren von 25,30 Euro an. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Rechnung, die sie per Überweisung begleichen können.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch und den Umtauschfristen der übrigen Geburtsjahrgänge gibt es unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/fuehrerscheinumtausch. Ein Infoflyer liegt in den Rathäusern und im Landratsamt in Erlangen und Höchstadt aus. Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19.01.2022 betroffen sind, sich mit der Antragstellung an der für sie geltenden Frist zu orientieren.

Die Umtausch-Anträge erhalten Sie auch im Rathaus Heßdorf. Sie liegen zu den Öffnungszeiten vor dem Rathaus Heßdorf einfach zum Mitnehmen aus. So müssen Sie das Rathaus für die Abholung nicht extra betreten.

Ausgefüllte Anträge können entweder direkt ans Landratsamt geschickt werden oder im verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Landratsamt“ oder "Führerschein" auch in den Briefkasten direkt am Eingang des Rathauses Heßdorf eingeworfen werden. Wir leiten den Antrag dann für Sie ans Landratsamt weiter.

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