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Veröffentlicht am: 14.07.2022
Die Verwaltung informiert
Grundsteuererklärung // Neue Checkliste gibt zusätzliche Hilfestellung
Grundsteuerreform - Thumbnail

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Checkliste erstellt, um den Eigentümerinnen und Eigentümern eine zusätzliche Hilfestellung zur Abgabe der Grundsteuererklärung anzubieten. Diese Checkliste gibt bei Wohngrundstücken eine Übersicht darüber, welche Daten auf den Grundsteuer-Vordrucken abgefragt werden und wo diese zu finden sind.

Diese Checkliste (PDF-Dokument) haben wir Ihnen unter diesem Artikel zum Download verlinkt. 

Im Auftrag des Landesamtes für Steuern weisen wir Sie darauf hin, dass die Checkliste den Steuerpflichtigen lediglich als Unterstützung zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärung dient. Sie stellt keinen Vordruck dar und darf nicht beim Finanzamt als Erklärung eingereicht werden!

Die Checkliste ist auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de eingestellt. Sie ist zu finden unter > Fragen und Antworten zum Ausfüllen Ihrer Grundsteuererklärung (FAQ) > Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen? > Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese?

Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Ihnen keine Auskünfte zur Grundsteuerreform erteilen können und/oder dürfen. Bei uns im Rathaus Heßdorf können Sie lediglich ersatzweise die Papierformulare für die Grundsteuererklärung abholen, wenn Sie die Erklärung nicht digital via Elster Online abgeben. Bei Fragen zur Grundsteuererklärung wenden Sie sich bitte an das Bayerische Landesamt für Steuern.

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