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Veröffentlicht am: 08.02.2023
Leitfaden für Vereinsfeiern
Neuauflage des nützlichen Nachschlagewerks für Vereine erschienen
Leitfaden für Vereinsfeiern (3. Auflage) - TitelbildBayerische Staatskanzlei
Der Leitfaden für Vereinsfeiern steht als PDF-Download zur Verfügung und beantwortet zahlreichen Fragen rund um die rechtssichere Ausgestaltung von Veranstaltungen von Vereinen.

Welche Veranstaltung muss angezeigt werden oder bedarf sogar einer Erlaubnis?

Was ist beim Ausschank von Alkohol zu beachten?

Welche Regeln gelten für Lotterien, Tombolas oder Spendensammlungen?

Was ist mit Lärm- und Jugendschutz?

Müssen wir da Gema-Gebühren bezahlen?

Diese und viele andere Fragen rund um Veranstaltungen von Vereinen beantwortet der Leitfaden für Vereinsfeiern, den die bayerische Staatsregierung wegen der hohen Nachfrage nun in dritter Auflage veröffentlicht hat. Dabei wurden die Kapitel auf den aktuellen Stand gebracht und auch neue relevante Themenfelder, etwa zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit aufgenommen.

Die Broschüre steht auf der Homepage der Staatsregierung im PDF-Format zum Download bereit und kann auch im Ordnungsamt der VG im Rathaus Heßdorf kostenfrei mitgenommen werden.

Schon gewusst? Datenbank Bayern.Recht

Unter www.gesetze-bayern.de können Bürgerinnen und Bürger die geltenden bayerischen Rechtsvorschriften und wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte der letzten Jahre recherchieren – kostenlos, barrierefrei und auch optimiert für mobile Endgeräte.

Sämtliche veröffentlichte Daten sind ganz im Sinne von Open-Data für jedermann nutzbar. Die dort eingestellten Vorschriften und Entscheidungen können uneingeschränkt genutzt und weiterverwendet werden. Die redaktionell aufbereiten Entscheidungen sind jedoch nicht vollständig urheberrechtsfrei gemäß § 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG). So sind insbesondere die redaktionellen Leitsätze urheberrechtlich geschützt.

Die Datenbank BAYERN-RECHT ist ein Serviceangebot der Bayerischen Staatsregierung und wird gemeinsam mit der Verlag C.H.Beck oHG betrieben.

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