Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 04.04.2023
Keine GEMA-Gebühren für Vereine
Der Pauschalvertrag des Freistaats Bayern mit der GEMA ist geschlossen. Und so funktioniert's...

Am 27. März 2023 hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Soziales und Arbeit den Pauschalvertrag mit der GEMA zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern unterzeichnet. Damit wurde ein großer Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern gemacht.

Mit der Formel „Zwei für alle“ deckt das Ministerium nach eigenen Angaben alle bayerischen Vereine ab, sorgt für eine finanzielle Entlastung in Höhe der übernommenen Gebühren und geht durch das leicht zu handhabende Verfahren einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung. So sollen die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt bestmöglich verbessert werden.

Pauschalvertrag Land Bayern - GEMA unterzeichnetStMAS/Nötel
Eva Gottstein, Ehrenamtsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Staatsministerin Ulrike Scharf, GEMA Vorstandsmitglied Georg Oeller und Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung der GEMA bei der Unterzeichnung des Pauschalvertrags. (v.l.)

Grundlage des Vertrags zwischen Ministerium und GEMA sind die folgenden Eckpunkte:

Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.

Das umfasst:

  • Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
  • Im Innen- und Außenbereich
  • Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm

Die Veranstaltungen müssen:

  • Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und
  • Kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein

Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.

Und so geht's

Die Vereine müssen lediglich:

  • eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind,
  • sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen.
  • Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig durch die GEMA. Vereine müssen nur anmelden.

Die Freischaltung des Portals durch die GEMA erfolgt bereits morgen - am 5. April 2023 unter: www.gema.de/portal

Bei allen Anmeldeschritten wird die GEMA stets auf eine einfache Handhabung achten. Eine Anmeldung ist in wenigen Minuten erledigt, damit eine echte Entlastung der Verantwortlichen in den Vereinen erreicht werden kann.

Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre – bis Ende 2027.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern

Ebenfalls interessant
  • 03.12.2024

Umstellung auf Glasfaser - Rathaus Heßdorf am 04.12.24 nachmittags nicht er...

Am Nachmittag des 04.12.2024 ist das Rathaus Heßdorf wegen der Umstellung auf Glasfaser teilweise nicht erreichbar.

  • 02.12.2024

Bürgerbüro Heßdorf am 10.12.24 geschlossen

Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft im Rathaus Heßdorf ist am 10.12.2024 wegen einer Schulung der Mitarbeiter geschlossen.

  • 29.11.2024

Teilsperrung der Ringstraße in Niederlindach vom 29.11.-03.12.24

Vom 29.11.-03.12.24 wird die Ringstraße in Niederlindach wegen Gehwegsarbeiten teilweise gesperrt

  • 24.11.2024

Standesamt, Ordnungsamt, Friedhofsamt am 28.11.2024 geschlossen

Am 28. November sind das Standesamt, Ordnungsamt und Friedhofsamt wegen einer Schulung der Mitarbeiter geschlossen.

  • 22.11.2024

Ablesung der Wasserzähler und Hinweise zu Zugang und Frostsicherheit

Der Zweckverband weist darauf hin, dass Ende November die Ablesebriefe für die Wasserzähler verschickt werden. Außerdem hat er Hinweise zur Zugänglichkeit und Frostsicherheit.

  • 20.11.2024

Redaktionsschluss für Mitteilungsblatt Dezember 2024

Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes steht kurz bevor. Bitte denken Sie daran, Ihre Beiträge rechtzeitig im System einzupflegen.

Ältere Artikel finden Sie in unserem