Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 22.08.2023
Landtagswahl am 8. Oktober 2023
Welche Bedeutung hat meine Erst- und Zweitstimme?
Bayerische Landtagswahl und Bezirkswahlen 2023

Bei der Wahl zum 19. Bayerischen Landtag am 8. Oktober 2023 haben die Wähler zwei Stimmen. Sie können unabhängig voneinander vergeben werden. Während die Erststimme zugunsten einer Direktkandidatin bzw. eines Direktkandidaten in einem Stimmkreis vergeben werden kann, gilt die Zweitstimme einer Person auf der jeweiligen Wahlkreisliste. Eine Wahlkreisliste umfasst die Bewerber einer Partei oder Wählergruppe im Regierungsbezirk.

Für Erst- und Zweitstimme gibt es bei der Landtagswahl separate Stimmzettel. Zur Landtagswahl werden weiße Stimmzettel bedruckt genutzt. Damit sind sie auf den ersten Blick von den blauen Stimmzetteln der parallel stattfindenden Bezirkswahlen zu unterscheiden.

Die Wahl der Stimmkreisabgeordneten erfolgt auf dem „kleinen“ Stimmzettel. Damit alle Teile des Landes mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag entsenden, ist der Freistaat in 91 Stimmkreise unterteilt. Direkt gewählt ist dabei die Person mit den meisten Stimmen im Stimmkreis. Das heißt: eine einfache Mehrheit für den Bewerber oder die Bewerberin genügt, wenn deren Partei bzw. Wählergruppe bayernweit mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.

Vorzug der „beweglichen“ Listen

Auf dem „großen“ Stimmzettel entscheiden sich die Wähler für eine Bewerberin oder einen Bewerber auf der Wahlkreisliste. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen damit die Rangfolge auf der Wahlkreisliste. Wer auf der Liste die meisten Stimmen erhält, rückt auf Platz 1 vor. „Diese „beweglichen“ Listen sind einer der Vorzüge des bayerischen Wahlrechts. Sie geben dem einzelnen Wähler, der einzelnen Wählerin mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung als das Bundeswahlrecht, wo man nur die Liste in der von den Parteien aufgestellten Reihenfolge wählen kann.“, so Landeswahlleiter Gößl weiter.

Der Bayerische Landtag besteht ohne Überhang- und Ausgleichsmandate insgesamt aus 180 Abgeordneten, davon 91 Direkt- und 89 Listenmandate.

Hervorzuheben ist, dass im Rahmen der Ergebnisermittlung für die Umrechnung von Stimmen in Mandate, welche für alle sieben Wahlkreise gesondert durchgeführt wird, zunächst die Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt werden. Die Gesamtstimmen sind maßgeblich für die proportionale Verteilung der Sitze auf die Parteien und Wählergruppen.

Ebenfalls interessant
  • 21.02.2025

Bundestagswahl 2025: Wählen im Wahllokal ist am 23. Februar ganz einfach

Die Stimmabgabe am Wahlsonntag ist unkompliziert. Gehen Sie zum Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung steht, und nehmen sie diese und einen gültigen Ausweis mit.

  • 20.02.2025

Bundestagswahl 2025: Bundestagswahl 2025: Möglichkeiten der Stimmabgabe

Bei der Bundestagswahl 2025 gibt es drei Möglichkeiten der Stimmabgabe: der klassische Gang zur Urne am Wahltag, die Briefwahl oder die Briefwahl an Ort und Stelle.

  • 19.02.2025

Redaktionsschluss für Mitteilungsblatt März 2025 ist der 26. Februar

Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes steht kurz bevor. Bitte denken Sie daran, Ihre Beiträge rechtzeitig im System einzupflegen.

  • 18.02.2025

Verwaltung am 24.02.25 wegen Wahlnacharbeiten für Parteienverkehr geschloss...

Am 24. Februar 2025 sind die Ämter der Verwaltung wegen umfangreichen Wahlnacharbeiten für den Parteienverkehr geschlossen, allerdings eingeschränkt telefonisch und per Mail erreichbar.

  • 16.02.2025

Bundestagswahl 2025 - Übersicht der Wahllokale in Heßdorf und Großenseebach

Diese Wahllokale stehen in Heßdorf und Großenseebach bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zur Verfügung.

  • 15.02.2025

Tag der offenen Gartentür 2025 - Landratsamt startet Teilnahmeaufruf

Das Landratsamt sucht Gartenbesitzer, die ihre Gärten beim Tag der offenen Gartentür 2025 gern für Publikum öffnen möchten.

Ältere Artikel finden Sie in unserem