Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 14.09.2023
Landtagswahl in Bayern am 08.10.2023
Wahlbenachrichtigungsbriefe und Beantragung der Briefwahl
Wahlbenachrichtigungsbrief vom Wahlamt Bürgerbüro Heßdorf
Der Wahlbenachrichtigungsbrief vom Wahlamt im Bürgerbüro der VG Heßdorf wird Ihnen postalisch zugestellt.

Bis Ende dieser Woche sollten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe per Post erhalten haben. Bitte warten Sie bis dahin ab, bevor Sie sich deswegen bei uns melden.

Sollten Sie bis zum 17.09.23 aber tatsächlich wider Erwarten noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben und glauben allerdings, stimmberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhaltes umgehend mit uns in Verbindung. Entweder unter Tel. (09135) 73739-0 oder gerne auch per Mail an wahlen@vg-hessdorf.de.

Mit den Unterlagen aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief können Sie im Wahlamt im Bürgerbüro ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Hierzu füllen Sie die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aus und werfen diesen in den Briefkasten der VG Heßdorf am Rathaus Heßdorf bzw. in den Briefkasten am Rathaus Großenseebach. Alternativ können Sie Briefwahl über unser Bürger-Serviceportal auf www.vg-hessdorf.de/bsp beantragen. Dieser Onlinedienst ist bis 04.10.2023 freigeschaltet. Nach der Bearbeitung durch unser Wahlamt werden Ihnen dann die Briefwahlunterlagen postalisch zugesandt.

Abholung von Briefwahlunterlagen im Rathaus

Die Mitarbeiterinnen im Wahlamt im Rathaus Heßdorf sind derzeit bereits fleißig am Eintüten und Verschicken der bereits beantragten Briefwahlunterlagen.

Wenn Sie nicht auf dem Postversand warten möchten, können Sie sich die Unterlagen alternativ auch (nur) im Rathaus Heßdorf (!) selbst abholen, wenn Sie mit Ihrem ausgefüllten Briefwahlantrag aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief während der Öffnungszeiten persönlich dort vorsprechen. Und - wenn Sie das möchten - können Sie hier auch gleich wählen.

Alternativ ist auch möglich, dass Sie sich die Unterlagen durch einen Beauftragten abholen/mitbringen lassen. Dafür müssen Sie dieser Person allerdings die ausgefüllte Vollmacht (auf dem Briefwahlantrag enthalten) mitgeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie die Wahlbekanntmachungen finden Sie auf der Homepage der Verwaltung unter www.vg-hessdorf.de/wahlen und auch auf den Gemeinde-Homepages www.hessdorf.de/wahlen bzw. www.grossenseebach.de/wahlen.

Mehr zur Wahl gibt es unter anderem auch auf der "Wahlen"-Seite des Bayerischen Innenministeriums unter beim Bayerischen Landtag (Landtagswahl Bayern 2023).

Ebenfalls interessant
  • 15.07.2024

Bürgerbüro im Rathaus Heßdorf am 15.07.24 kurzfristig geschlossen

Wegen Krankheit ist das Bürgerbüro im Rathaus Heßdorf am 15.07.2024 kurzfristig geschlossen.

  • 12.07.2024

Wasserzweckverband: Verbandsräte informieren sich über den Zustand der Wass...

Anfang Juli informierten sich die Verbandsräte des Wasserzweckverbandes Seebachgruppe über den Zustand der Wasserversorgungsanlagen.

  • 11.07.2024

Pflichtumtausch alter Führerscheine - Aktuell Geburtsjahrgänge 1971 oder sp...

Aktuell müssen die Geburtsjahrgänge 1971 oder später, die noch einen Papierführerschein besitzen, Ihren Führerschein in die Scheckkartenform umtauschen.

  • 08.07.2024

Mitteilungsblatt Juli 2024 erschienen

Die neueste Ausgabe des Mitteilungsblattes ist erschienen und steht ab sofort als ePaper, in der App und hier auf der Homepage als PDF-Ausgabe zur Verfügung, bevor sie in den nächsten Tagen per Post in die Haushalte gelangt.

  • 03.07.2024

Verkehrseinschränkung in Heßdorf, Talstraße vom 05. - 26.07.2024

Vom 5. bis vorauss. 26. Juli 2024 wird die Talstraße in Heßdorf zur Sackgasse. Grund ist eine Baustelle mit Kranstellung.

  • 03.07.2024

Vollsperrung in Großenseebach Neue Straße am 05.07.2024

Am 05.07.2024 kommt es in der Neuen Straße in Großenseebach zu einer Vollsperrung für Kfz und Fußgänger wegen Kranarbeiten.

Ältere Artikel finden Sie in unserem