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Veröffentlicht am: 14.09.2023
Landtagswahl in Bayern am 08.10.2023
Wahlbenachrichtigungsbriefe und Beantragung der Briefwahl
Wahlbenachrichtigungsbrief vom Wahlamt Bürgerbüro Heßdorf
Der Wahlbenachrichtigungsbrief vom Wahlamt im Bürgerbüro der VG Heßdorf wird Ihnen postalisch zugestellt.

Bis Ende dieser Woche sollten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe per Post erhalten haben. Bitte warten Sie bis dahin ab, bevor Sie sich deswegen bei uns melden.

Sollten Sie bis zum 17.09.23 aber tatsächlich wider Erwarten noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben und glauben allerdings, stimmberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhaltes umgehend mit uns in Verbindung. Entweder unter Tel. (09135) 73739-0 oder gerne auch per Mail an wahlen@vg-hessdorf.de.

Mit den Unterlagen aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief können Sie im Wahlamt im Bürgerbüro ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Hierzu füllen Sie die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aus und werfen diesen in den Briefkasten der VG Heßdorf am Rathaus Heßdorf bzw. in den Briefkasten am Rathaus Großenseebach. Alternativ können Sie Briefwahl über unser Bürger-Serviceportal auf www.vg-hessdorf.de/bsp beantragen. Dieser Onlinedienst ist bis 04.10.2023 freigeschaltet. Nach der Bearbeitung durch unser Wahlamt werden Ihnen dann die Briefwahlunterlagen postalisch zugesandt.

Abholung von Briefwahlunterlagen im Rathaus

Die Mitarbeiterinnen im Wahlamt im Rathaus Heßdorf sind derzeit bereits fleißig am Eintüten und Verschicken der bereits beantragten Briefwahlunterlagen.

Wenn Sie nicht auf dem Postversand warten möchten, können Sie sich die Unterlagen alternativ auch (nur) im Rathaus Heßdorf (!) selbst abholen, wenn Sie mit Ihrem ausgefüllten Briefwahlantrag aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief während der Öffnungszeiten persönlich dort vorsprechen. Und - wenn Sie das möchten - können Sie hier auch gleich wählen.

Alternativ ist auch möglich, dass Sie sich die Unterlagen durch einen Beauftragten abholen/mitbringen lassen. Dafür müssen Sie dieser Person allerdings die ausgefüllte Vollmacht (auf dem Briefwahlantrag enthalten) mitgeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie die Wahlbekanntmachungen finden Sie auf der Homepage der Verwaltung unter www.vg-hessdorf.de/wahlen und auch auf den Gemeinde-Homepages www.hessdorf.de/wahlen bzw. www.grossenseebach.de/wahlen.

Mehr zur Wahl gibt es unter anderem auch auf der "Wahlen"-Seite des Bayerischen Innenministeriums unter beim Bayerischen Landtag (Landtagswahl Bayern 2023).

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