Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 28.11.2023
Räum- und Streupflicht bei winterlichen Verhältnissen
Schnee räumen (Symbolbild)
Die Räum- und Streupflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen ist in den jeweiligen Verordnungen der Gemeinden geregelt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Winter steht vor der Tür, beziehungsweise ist schon angekommen. Aus diesem Anlass erinnern wir an die Verpflichtung zur Schneeräumung und zum Streuen auf Gehwegen und Gehbahnen, die in § 9 – 11 der jeweiligen gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter ("Straßenreinigungsverordnung") geregelt sind. (Die Verordnung finden Sie auf der Homepage der VG unter Satzungen und Verordnungen oder können Sie zu den Öffnungszeiten in der Verwaltung einsehen).

Die Grundstücksanlieger sind demgemäß verpflichtet, an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr jeweils bis 20.00 Uhr zu räumen und zu streuen. Die Verpflichtung zum Winterdienst gilt innerorts sowohl an ausgebauten Gehsteigen als auch am Randstreifen von Straßen, an denen kein gesonderter Gehweg vorhanden ist.

Die Gehbahnen sind also zu den genannten Zeiten von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit Tausalz oder anderen ätzenden Stoffen, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Das Streuen von Tausalz ist nur zulässig, wenn besondere Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) gegeben ist. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn oder auf dem eigenen Grundstück so zu lagern, dass der Verkehr dadurch nicht gefährdet oder erschwert wird. Es ist nicht zulässig, das Räumgut auf die Fahrbahn zu schieben. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten.

Die Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf erinnert alle Grundstücksanlieger (auch von unbebauten Grundstücken) ganz dringend an die Einhaltung ihrer Verpflichtung. Nachdem es bei Stürzen und Verletzungen sehr schnell zu hohen Schadensersatzforderungen kommen kann, wird nicht nur dringend empfohlen, die Verpflichtung ernst zu nehmen, sondern ggf. auch an den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung zur Regelung von Schadensfällen zu denken.

Bauhof Heßdorf beim WinterdienstBauhof Heßdorf
Winterdienst leisten unsere Bauhöfe nach einer Prioritätenliste bei kommunalen Straßen, Rad- und Gehwegen. Allerdings gibt keine allgemeine Räumpflicht der Gemeinde für alle Straßen und Wege.

Weiterhin möchte die Verwaltungsgemeinschaft darauf hinweisen, dass der Räum- und Streudienst in den Straßen nur dann durchgeführt werden kann, wenn ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge möglich ist. Insbesondere bitten wir, nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie in Wendehämmern zu parken.

Das Rückwärtsfahren mit Räumfahrzeugen stellt eine erhebliche Gefahr dar und verzögert die Arbeiten. Wir bitten daher die Bevölkerung, Fahrzeuge möglichst auf eigenen Hofflächen zu parken oder aber in jedem Falle nur eine Straßenseite zu benutzen. Bei Behinderungen wird in den jeweiligen Straßen kein Winterdienst durchgeführt.

Generell gilt jedoch: Der Verkehrsteilnehmer hat auch bei winterlichen Verhältnissen die Straße so hinzunehmen, wie sie sich präsentiert. Er hat sein Fahrverhalten darauf auszurichten, notfalls ist auf die Benutzung des Fahrzeuges zu verzichten. Um Einhaltung und Beachtung wird gebeten.

Schon gewusst...?

Es gibt keine generelle Pflicht der Gemeinde, in jeder Straße oder auf jedem Weg Schnee zu räumen. Näheres dazu finden Sie in unseren Häufig gestellten Fragen (FAQ)

Ebenfalls interessant
  • 17.05.2024

Fehler in der Starkregen-App - So lösen Sie das Problem "AGS not found"

Bei einigen Nutzern der Starkregen-Warnapp erscheint der Fehler "AGS not found". Wir erklären, wie die App wieder funktioniert.

  • 16.05.2024

Europawahl in Bayern 2024 - Übersicht der Wahllokale in Heßdorf und Großens...

Diese Wahllokale stehen in Heßdorf und Großenseebach bei der Europawahl am 9. Juni 2024 zur Verfügung.

  • 15.05.2024

Safe Space - Anlaufstelle für Frauen und Mädchen auf der Erlanger Bergkirch...

Auch in diesem Jahr gibt es auf der Erlanger Bergkirchweih die Anlaufstelle „Safe Space“ für Frauen und Mädchen.

  • 14.05.2024

Wahlbenachrichtigungen für Europawahl 2024 verschickt - Onlinedienst für Br...

Seit heute erhalten Wahlberechtigte in unseren Gemeinden postalisch ihre Wahlbenachrichtigungen. Ab morgen können Sie auch online Briefwahlunterlagen beantragen.

  • 14.05.2024

Gelbe Säcke nicht überall abgeholt - Tour wird bald nachgeholt

In Teilen der VG wurden am 13.05.24 nicht alle gelben Säcke abgeholt. Bitte liegen lassen; die Tour wird bald nachgeholt.

  • 13.05.2024

Europawahl 2024: Statistische Vergleichszahlen in Bayern im Überblick

Bei der Europawahl 2019 machten rund vier von zehn Wählerinnen und Wählern von der Briefwahl Gebrauch. Diese und anderen interessante Zahlen finden Sie in Vergleichzahlen der letzten Europawahlen im Überblick

Ältere Artikel finden Sie in unserem