Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 26.01.2024
„Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt
Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung
Mikrozensus-Logo

Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus.

In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt

Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren.

Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.

Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert

Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Statistik.

Erklärvideo

Ein Video erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:

Video (c) Bayerisches Landesamt für Statistik (Direktlink)

StoryMap

Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich unter dem Link s.bayern.de/storymap-pm

Ebenfalls interessant
  • 13.01.2025

Bundestagswahl 2025: Briefwahlantragunterlagen werden frühestens Anfang Feb...

Der Versand von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl wird erst ab Anfang Februar erfolgen (können), weil die Stimmzettel erst ab 1. Februar 2025 gedruckt werden können.

  • 13.01.2025

Bundestagswahl 2025: Digitaler Antrag auf Briefwahlunterlagen ab 13. Januar...

Ab Montag, 13.01.25 können Sie in unserem Bürgerserviceportal Ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 bereits digital beantragen.

  • 07.01.2025

Bekanntmachung: Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister nach d...

Bekanntmachung: Bürgerinnen und Bürger können nach Bundesmeldegesetzt (BMG) im Melderegister Übermittlungssperren eintragen lassen. Bitte melden Sie sich dazu mit Ihrem Antrag im Bürgerbüro.

  • 06.01.2025

Mitteilungsblatt Januar 2025 erschienen

Die neueste Ausgabe des Mitteilungsblattes ist erschienen und steht ab sofort als ePaper, in der App und hier auf der Homepage als PDF-Ausgabe zur Verfügung, bevor sie in den nächsten Tagen per Post in die Haushalte gelangt.

  • 20.12.2024

Zeit der Besinnlichkeit und des Rückblicks - Weihnachtsgruß der Bürgermeist...

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Die Verwaltung und unsere Bürgermeister wünschen Ihnen allen ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes, glückliches neues Jahr.

  • 19.12.2024

Information der Kasse zur Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025

Zum Anfang des Jahres 2025 erhalten alle Eigentümer von Grundbesitz einen neuen Grundsteuerbescheid. Bei Fragen dazu ist zunächst einmal das Finanzamt Ihr Ansprechpartner.

Ältere Artikel finden Sie in unserem