Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 21.08.2024
Die Verwaltung informiert
Mitteilungsblatt September 2024 // Redaktionsschluss: 28.08.2024
Mitteilungsblatt Redaktionsschluss

Der Redaktionsschluss für die Januar-Ausgabe (#511) des Mitteilungsblattes ist am

Mittwoch, 28.08.24 um 12:00 Uhr.
Erscheinungstermin ePaper: Montag, 09.09.24
Erscheinungstermin Druck: Freitag, 13.09.24

Beachten Sie bitte, dass wir mit dem erfolgten Druckereiwechsel im November 2023 nun auf ein Online-Redaktionssystem setzen, in das Sie als Zulieferer Ihre Beiträge (nach einer einmaligen Registrierung) selbst einpflegen. Bitte senden Sie keine Beiträge mehr per E-Mail an die Redaktion! Alle Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Redaktionsschluss ist bindend

Bitte halten Sie den Redaktionsschluss zwingend ein! Nach diesem Termin (auf die Minute!) können Sie Beiträge für diese Ausgabe nicht mehr im Redaktionssystem einpflegen, sondern alternativ nur für eine der danach folgenden Ausgaben.

Tipp für alle Zulieferer: Der Redaktionsschluss jeder Ausgabe (bis mind. zum Jahresende) wird Ihnen auch nach dem Einloggen im Redaktionssystem oben rechts angezeigt. Außerdem finden Sie ihn in im Mitteilungsblatt selbst (S. 2), in unserer Bürger-App sowie auf der Übersichtsseite unseres Blattes bei Linus-Wittich mit einer Jahresübersicht der Redaktions- und Anzeigenschlusstermine.

kostenpflichtige Anzeigen

Kostenpflichtige Anzeigen buchen Sie nur noch beim Verlag direkt. Ortansässige Vereine und Institutionen erhalten 50% Rabatt auf den Anzeigenpreis bei der Buchung über die Ansprechpartnerin beim Verlag:

Claudia Kern
Gebietsverkaufsleiterin
Tel. 0177 9159847
E-Mail c.kern@wittich-forchheim.de

Alternativ kann die Anzeige auch online aufgegeben werden. (Achtung: Bei Onlinebuchung ist der o. g. Ortsansässigen-Rabatt aus technischen Gründen nicht möglich!)

Bitte senden Sie keine Anzeigen-Anfragen an die Redaktion in der Verwaltung.

Hilfestellung durch die Redaktoin

Bei Fragen und sonstigen Anliegen können Sie sich natürlich weiterhin an die Redaktion des Mitteilungsblattes wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Schreiben Sie aber bitte nicht an Einzelpersonen in der Verwaltung, sondern ausschließlich an die E-Mail-Adresse mitteilungsblatt@vg-hessdorf.de, auf die die gesamte Redaktion zugreifen kann. Nur so ist sichergestellt, dass nichts "untergeht", sollten einzelne Mitglieder der Redaktion einmal länger abwesend sein. 

Ebenfalls interessant
  • 13.01.2025

Bundestagswahl 2025: Briefwahlantragunterlagen werden frühestens Anfang Feb...

Der Versand von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl wird erst ab Anfang Februar erfolgen (können), weil die Stimmzettel erst ab 1. Februar 2025 gedruckt werden können.

  • 13.01.2025

Bundestagswahl 2025: Digitaler Antrag auf Briefwahlunterlagen ab 13. Januar...

Ab Montag, 13.01.25 können Sie in unserem Bürgerserviceportal Ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 bereits digital beantragen.

  • 07.01.2025

Bekanntmachung: Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister nach d...

Bekanntmachung: Bürgerinnen und Bürger können nach Bundesmeldegesetzt (BMG) im Melderegister Übermittlungssperren eintragen lassen. Bitte melden Sie sich dazu mit Ihrem Antrag im Bürgerbüro.

  • 06.01.2025

Mitteilungsblatt Januar 2025 erschienen

Die neueste Ausgabe des Mitteilungsblattes ist erschienen und steht ab sofort als ePaper, in der App und hier auf der Homepage als PDF-Ausgabe zur Verfügung, bevor sie in den nächsten Tagen per Post in die Haushalte gelangt.

  • 20.12.2024

Zeit der Besinnlichkeit und des Rückblicks - Weihnachtsgruß der Bürgermeist...

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Die Verwaltung und unsere Bürgermeister wünschen Ihnen allen ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes, glückliches neues Jahr.

  • 19.12.2024

Information der Kasse zur Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025

Zum Anfang des Jahres 2025 erhalten alle Eigentümer von Grundbesitz einen neuen Grundsteuerbescheid. Bei Fragen dazu ist zunächst einmal das Finanzamt Ihr Ansprechpartner.

Ältere Artikel finden Sie in unserem