Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 07.08.2024
Wartungsklappen der Straßenlaternen müssen zugänglich sein
Bei Privatgrund sind die Eigentümer in der Pflicht zum Freischneiden
Wartungsklappe einer Straßenlaterne
Die Wartungsklappen von Straßenlaternen müssen stets zugänglich sein, damit der Netzbetreiber notwendige Arbeiten umgehend ausführen kann.

Aus gegebenem Anlass weist die Verwaltung darauf hin, dass die Wartungsklappen der Straßenlaternen immer zugänglich sein müssen, damit der Netzbetreiber - i. d. R. BAYERNWERK - jederzeit die notwendigen Arbeiten wie etwa Reparaturen oder Wartungen an der Straßenbeleuchtung durchführen kann.

Sollte eine Straßenlaterne auf privatem Grund stehen, so ist dessen Eigentümer verpflichtet, diesen Zugang jederzeit zugänglich zu halten – zum Beispiel durch Freischneiden von Buschwerk, Hecke etc.

Ebenfalls interessant
  • 13.01.2025

Bundestagswahl 2025: Briefwahlantragunterlagen werden frühestens Anfang Feb...

Der Versand von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl wird erst ab Anfang Februar erfolgen (können), weil die Stimmzettel erst ab 1. Februar 2025 gedruckt werden können.

  • 13.01.2025

Bundestagswahl 2025: Digitaler Antrag auf Briefwahlunterlagen ab 13. Januar...

Ab Montag, 13.01.25 können Sie in unserem Bürgerserviceportal Ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 bereits digital beantragen.

  • 07.01.2025

Bekanntmachung: Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister nach d...

Bekanntmachung: Bürgerinnen und Bürger können nach Bundesmeldegesetzt (BMG) im Melderegister Übermittlungssperren eintragen lassen. Bitte melden Sie sich dazu mit Ihrem Antrag im Bürgerbüro.

  • 06.01.2025

Mitteilungsblatt Januar 2025 erschienen

Die neueste Ausgabe des Mitteilungsblattes ist erschienen und steht ab sofort als ePaper, in der App und hier auf der Homepage als PDF-Ausgabe zur Verfügung, bevor sie in den nächsten Tagen per Post in die Haushalte gelangt.

  • 20.12.2024

Zeit der Besinnlichkeit und des Rückblicks - Weihnachtsgruß der Bürgermeist...

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Die Verwaltung und unsere Bürgermeister wünschen Ihnen allen ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes, glückliches neues Jahr.

  • 19.12.2024

Information der Kasse zur Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025

Zum Anfang des Jahres 2025 erhalten alle Eigentümer von Grundbesitz einen neuen Grundsteuerbescheid. Bei Fragen dazu ist zunächst einmal das Finanzamt Ihr Ansprechpartner.

Ältere Artikel finden Sie in unserem