Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 07.01.2025
Bekanntmachung
Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf

Der Gesetzgeber erlaubt den Meldebehörden in bestimmten Fällen die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte. Bürgerinnen und Bürger haben aber die Möglichkeit, gegen diese Datenübermittlung in den unter Ziffern 1 bis 5 erläuterten Fällen Widerspruch zu erheben.

Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen:

1. an Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG),

2. an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige (§ 42 Abs. 2 BMG),

3. an Mandatsträger, Presse und Rundfunk aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),

4. an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst (§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58c Abs. 1 Soldatengesetz),

5. an Adressbuchverlage zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 50 Abs. 3 BMG).

Ein Antrag auf Übermittlungssperre bedarf keiner Begründung. Die Sperre hat solange im Melderegister Bestand, bis sie widerrufen wird. Die Eintragung ist kostenlos. Das entsprechende Formular ist unten als PDF verlinkt. Weitere Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter www.vg-hessdorf.de/formulare

Die Beantragung erfolgt dann mit persönlicher Vorsprache (bitte Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen) im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf.

Ebenfalls interessant
  • 22.04.2025

Naturgarten – Bayern blüht: Naturbelassene Gärten können zertifiziert werde...

Schon gewusst? Wer einen naturbelassenen Garten mit hoher ökologischer Vielfalt besitzt, kann diesen entsprechend zertifizieren lassen.

  • 17.04.2025

Die Verwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern Frohe Ostern!

Die Verwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein schönes Osterfest!

  • 16.04.2025

[UPDATE zur Sternfahrt]: STADTRADELN 2025: Jetzt für Heßdorf und Großenseeb...

Beim diesjährigen "STADTRADELN" sind auch Heßdorf und Großenseebach wieder mit am Start. Jetzt anmelden!

  • 16.04.2025

Redaktionsschluss für Mitteilungsblatt Mai 2025 ist der 22. April

Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes steht kurz bevor. Bitte denken Sie daran, Ihre Beiträge rechtzeitig im System einzupflegen.

  • 15.04.2025

Vollsperrung im Kellerweg in Hannberg vom 14. - 30.04.2025

Ab Mitte April 2025 ist der Kellerweg in Hannberg wegen einer Gerüststellung an einer Engstelle auf Höhe von Nr. 2/2a für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.

  • 14.04.2025

Altkleidercontainer oder Restmülltonne? So sammeln Sie Alttextilien richtig

Die neu bestehende Verpflichtung zur Sammlung von Altkleidern sorgt teils für Verwirrung. Was genau darf und soll nun in die Kleiderspende - und was nicht?

Ältere Artikel finden Sie in unserem