Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 07.01.2025
Bekanntmachung
Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf

Der Gesetzgeber erlaubt den Meldebehörden in bestimmten Fällen die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte. Bürgerinnen und Bürger haben aber die Möglichkeit, gegen diese Datenübermittlung in den unter Ziffern 1 bis 5 erläuterten Fällen Widerspruch zu erheben.

Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen:

1. an Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG),

2. an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige (§ 42 Abs. 2 BMG),

3. an Mandatsträger, Presse und Rundfunk aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),

4. an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst (§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58c Abs. 1 Soldatengesetz),

5. an Adressbuchverlage zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 50 Abs. 3 BMG).

Ein Antrag auf Übermittlungssperre bedarf keiner Begründung. Die Sperre hat solange im Melderegister Bestand, bis sie widerrufen wird. Die Eintragung ist kostenlos. Das entsprechende Formular ist unten als PDF verlinkt. Weitere Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter www.vg-hessdorf.de/formulare

Die Beantragung erfolgt dann mit persönlicher Vorsprache (bitte Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen) im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf.

Ebenfalls interessant
  • 21.02.2025

Bundestagswahl 2025: Wählen im Wahllokal ist am 23. Februar ganz einfach

Die Stimmabgabe am Wahlsonntag ist unkompliziert. Gehen Sie zum Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung steht, und nehmen sie diese und einen gültigen Ausweis mit.

  • 20.02.2025

Bundestagswahl 2025: Bundestagswahl 2025: Möglichkeiten der Stimmabgabe

Bei der Bundestagswahl 2025 gibt es drei Möglichkeiten der Stimmabgabe: der klassische Gang zur Urne am Wahltag, die Briefwahl oder die Briefwahl an Ort und Stelle.

  • 19.02.2025

Redaktionsschluss für Mitteilungsblatt März 2025 ist der 26. Februar

Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes steht kurz bevor. Bitte denken Sie daran, Ihre Beiträge rechtzeitig im System einzupflegen.

  • 18.02.2025

Verwaltung am 24.02.25 wegen Wahlnacharbeiten für Parteienverkehr geschloss...

Am 24. Februar 2025 sind die Ämter der Verwaltung wegen umfangreichen Wahlnacharbeiten für den Parteienverkehr geschlossen, allerdings eingeschränkt telefonisch und per Mail erreichbar.

  • 16.02.2025

Bundestagswahl 2025 - Übersicht der Wahllokale in Heßdorf und Großenseebach

Diese Wahllokale stehen in Heßdorf und Großenseebach bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zur Verfügung.

  • 15.02.2025

Tag der offenen Gartentür 2025 - Landratsamt startet Teilnahmeaufruf

Das Landratsamt sucht Gartenbesitzer, die ihre Gärten beim Tag der offenen Gartentür 2025 gern für Publikum öffnen möchten.

Ältere Artikel finden Sie in unserem