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Veröffentlicht am: 13.01.2025
Bundestagswahl 2025
Briefwahlantragunterlagen werden frühestens Anfang Februar versandt
Briefwahlantrag im Bürgerserviceportal der VG HeßdorfScreenshot: Marc Brehme
Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten eingegeben haben, haben Sie mit nur wenigen Klicks im Bürgerserviceportal (www.vg-hessdorf.de/bsp) Ihre Briefwahlunterlagen online beantragt. Der Versand kann aber erst ab Anfang Februar erfolgen, weil die Stimmzettel noch nicht gedruckt werden können.

Zwar können unsere Bürgerinnen und Bürger seit dem 13.01.25 bereits Ihre Briefwahlunterlagen online im Bürgerserviceportal der VG beantragen, der Versand der Unterlagen wird aber noch auf sich warten lassen. Voraussichtlich wird die Verwaltung im Rathaus Heßdorf die beantragten Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar verschicken können.

Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Verwaltung aktuell noch keine Unterlagen hat, die sie verschicken könnte, da die Stimmzettel noch nicht gedruckt sind.

Was vorher noch geschehen muss - wichtige Fristen:

Bis zum 7. Januar 2025 konnten kleine Parteien, die im Bundestag  oder auch in einem Landtag aktuell nicht mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, bei der Bundeswahlleiterin erklären, dass sie an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen möchten. Ob diese neuen Parteien die Kriterien erfüllen und zur Wahl zugelassen werden, darüber entscheidet dann der Bundeswahlausschuss. Bei einem negativen Ergebnis können diese Parteien eine Beschwerde einreichen. Über diese entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht, so dass erst am 30. Januar 2025 feststeht, welche Kandidaten für welche Parteien zur Wahl für den neuen Bundestag stehen.

Erst dann - also ab dem 1. Februar 2025 - können überhaupt die Stimmzettel in den jeweiligen Bundesländern gedruckt werden. Diese werden dann zu den Landratsämtern transportiert und von dort an die Gemeinden verteilt. Sobald wir die Unterlagen dann beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt abgeholt und im Rathaus Heßdorf vorbereitet haben, werden wir umgehend mit dem Versand an die Briefwähler in unseren Gemeinden beginnen. Frühestens wird das am Ende der ersten Februarwoche der Fall sein (können); ggf. auch erst in der zweiten Februarwoche. 

Bitte sehen Sie davon ab, vorher in der Verwaltung wegen dem Versand der Briefwahlunterlagen nachzufragen. 

 

Etwas früher erhalten Sie die Wahlbenachrichtigungskarten/-briefe. Diese werden voraussichtlich ab Ende dieser Woche durch unseren Dienstleister AKDB versandt und werden durch die Deutsche Post in Ihren Briefkasten zugestellt. Sollten Sie bis spätestens 02.02.25 sollten keine Wahlunterlagen per Post erhalten haben, dann melden Sie sich bitte in unserem Bürgerbüro

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