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Veröffentlicht am: 18.01.2023
Jugendschöffen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt gesucht 
Bewerbung bis 23. Februar 2023 möglich
Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" (Titelbild)
In der (digitalen) Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" gibt es Informationen für ehrenamtliche Richterinnen und Richterin der Strafrechtspflege.

Für die Amtsperiode 2024−2028 sucht das Landratsamt Erlangen-Höchstadt wieder ehrenamtliche Jugendschöffen. Jugendschöffen sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die als ehrenamtliche Richter in Jugendstrafsachen an den Jugendgerichtsverhandlungen teilnehmen. Sie werden beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Erlangen und bei der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingesetzt.

Voraussetzungen erfüllen

Interessenten sollen unparteilich, selbständig und urteilsfähig sein. Auch gesundheitlich müssen sie in der Lage sein, das Ehrenamt für fünf Jahre zuverlässig auszuüben. Jugendschöffe kann nur sein, wer im Landkreis Erlangen-Höchstadt wohnt, zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit hat, ausreichend Deutsch kann und nicht vorbestraft ist. Außerdem sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, sich beispielsweise haupt- oder ehrenamtlich in Jugendverbänden, Jugendhilfe- oder Jugendfreizeiteinrichtungen, in der Schule oder privat als Betreuer oder Erzieher engagieren. Bestimmte Berufsgruppen werden nicht bevorzugt, generell sollen geeignete Personen aus allen Bevölkerungskreisen berücksichtigt werden.

Bis 23. Februar bewerben

Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 23. Februar 2023 bei seiner Wohngemeinde oder beim

Amt für Kinder, Jugend und Familie des 
Landkreises Erlangen-Höchstadt
Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen

auf die Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Amtszeit 2024−2028 setzen lassen. Dazu werden Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Familienstand, Wohnanschrift und Angaben zum Beruf sowie zur erzieherischen Befähigung benötigt. Der Jugendhilfeausschuss erstellt dann eine Vorschlagsliste für das Gericht. Auf dieser Basis entscheidet das Amtsgericht Erlangen, wer Jugendschöffe wird.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zu diesem Ehrenamt, Voraussetzung und Tätigkeit erhalten Interessierte bei Miriam Wagner unter der Telefonnummer 09131/803-1508 und auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen. Dort gibt es auch die Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" in digitaler Form (PDF).

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