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Baugebiet – Erschließung

Baugebiet – Erschließung

Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.

Zur Erschließung gehören der Anschluss an die Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung), aber auch die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks.

Zur Abgrenzung zu anderen Bedeutungen des Ausdrucks spricht man auch von Baulanderschließung. Die Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht im Regelfall nicht.

Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks muss die Erschließung gesichert sein. Die Erschließung ist in diesem Sinne gesichert, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage im Zeitpunkt der Gebrauchsnahme oder der Fertigstellung des Bauwerks gerechnet werden kann.

Zweite Bürgermeisterin Heßdorf
Technischer Betriebswart der Heßdorfer Feuerwehren
09135 73739-10
(aktuell in Elternzeit)
Zimmer 6 (EG)
09135 73739-10
(aktuell in Elternzeit)
Zimmer 13 (UG)
09135 73739-10
Seniorenbeauftragter der Gemeinde Heßdorf
Zimmer 3 (OG)

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