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Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt muss persönlich unter Vorsprache zur Niederschrift beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erklärt werden.

Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Kinder unter 12 Jahren werden von den sorgeberechtigten Eltern abgemeldet. Kinder ab 12 bis 14 Jahren müssen zustimmen, ab 14 Jahren können Jugendliche den Austritt allein erklären.

Nach dem Austritt werden die Kirchensteuermerkmale automatisch über die Meldebehörde an das Finanzamt und den Arbeitgeber übermittelt. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung abgegeben wurde.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Rückrufservice

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