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WAHLRAUM & MITZUBRINGENDE UNTERLAGEN
Wichtig! Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen; ersatzweise ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl vorzuzeigen. (Bitte nach der Wahl am 08.03.26 noch aufheben für eventuelle Stichwahlen am 22. März!)
Die drei Urnen-Wahllokale in Heßdorf befinden sich in der
Grundschule Hannberg
Kirchensteig 2
91093 Heßdorf-Hannberg
(Achtung: Der Zugang ist nur über den Haupteingang oben möglich!)
Die Gemeinde Heßdorf ist in drei Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
WAHLRAUM & MITZUBRINGENDE UNTERLAGEN
Wichtig! Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen; ersatzweise ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl vorzuzeigen. (Bitte nach der Wahl am 08.03.26 noch aufheben für eventuelle Stichwahlen am 22. März!)
Die drei Urnen-Wahllokale in Großenseebach befinden sich in der
Grundschule Großenseebach
Neue Straße 40
91091 Großenseebach
Die Gemeinde Großenseebach ist in drei Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
... wenn Sie die Briefwahlunterlagen persönlich bei uns im Wahlamt im Rathaus Heßdorf abholen, Sie dort auch gleich wählen können? Eine Wahlkabine dafür ist im Rathaus-Foyer aufgestellt - gleich neben dem Wasserspender.
Natürlich können Sie die Briefwahlunterlagen auch mit nach Hause nehmen (oder sich gleich nach Hause schicken lassen) und dann erst dort ausfüllen. (Beachten Sie unbedingt die Hinweise zum korrekten Einlegen von Stimmzettel und Wahlschein in die entsprechenden Umschläge, damit die Ihre Stimme nicht ungültig wird!)
Der Wahlbrief muss dann von Ihnen noch auf den Weg zum Wahlamt im Rathaus Heßdorf gebracht werden - und zwar rechtzeitig bis zum Ende der Wahl am Wahltag um 18 Uhr. Also entweder im Rathaus abgeben, dort im Briefkasten einwerfen oder einfach in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Sie müssen den Wahlbrief nicht frankieren - die Deutsche Post befördert diese Briefe portofrei.
Sie haben weitere Fragen zur Wahl? Bitte schauen Sie zunächst auf unsere unsere Themenseite "Wahlen". (Kurzlink www.vg-hessdorf.de/wahlen) Wenn Sie dort keine Antwort auf Ihre Frage finden, helfen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt und Bürgerbüro helfen Ihnen gern weiter.



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